BIDEX Siegel

BIDEX Siegel

Prüfkriterien für die Vergabe des BIDEX-Siegels

Das BIDEX-Siegel wird ausschließlich an unternehmerisch tätige Fachhändler vergeben, die den folgenden Prüfungsprozess durchlaufen haben.

1

1. Prüfung durch spezialisierten Fachanwalt

Diese Webseite wurde durch einen auf Online- und Datenschutzrecht spezialisierten Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (RA Carsten-Helmut Steen, Kanzlei360 Grad), nach Maßgabe der folgenden Prüfkriterien durchgeführt.

2

2.Vollständige Anbieterkennzeichnung (Impressum)

Der Händler veröffentlicht eine vollständige und ständig erreichbare Anbieterkennzeichnung (Impressum) auf seiner Webseite. Die Anbieterkennzeichnung enthält alle erforderlichen Angaben über das Unternehmen, wie z.B.

Vor- und Nachname bei Einzelunternehmen;
Firma, Rechtsform, Handelsregisterangaben, Geschäftsbezeichnung;
Ladungsfähige Anschrift und ggf. Vertretungsberechtigt(e) des Unternehmens;
E-Mail-Adresse und Telefonnummer;
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

3

3.Transparenter Ablauf von Produktreservierungen

Bietet der Händler Online-Produktreservierungen an, sind mindestens die folgenden Bedingungen erfüllt:

die Reservierung ist für den Kunden unverbindlich und kostenlos;
die Reservierungsbedingungen sind im Reservierungsprozess abrufbar;
der Kunde erhält automatisch eine Reservierungsbestätigung per E-Mail;
die reservierte Ware wird im Ladengeschäft des Händlers abgeholt und bezahlt.

4

4.Anfrage von Werkstattterminen

Bietet der Händler ein Online-Formular für die Vereinbarung von Werkstatt-Terminen an, sind mindestens die folgenden Bedingungen erfüllt:

die Reservierung von Werkstatt-Termin ist kostenlos.
der Kunde erhält automatisch eine Reservierungsbestätigung per E-Mail.
Formularversand über eine gesicherte SSL-Verbindung.

5

5.Darstellung der wesentlichen Produkteigenschaften

Der Händler informiert die Kunden transparent über die wesentlichen Eigenschaften und Merkmale seiner Produkte. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wurde stichprobenartig geprüft.

6

6.Datenschutz und Datensicherheit (DSGVO)

Der Händler veröffentlicht eine ständig erreichbare Datenschutzerklärung mit folgendem Mindestinhalt:

Benennung des datenschutzrechtlich Verantwortlichen;
Hinweise auf die Rechte von betroffenen Personen nach Art. 15 bis 21, 77 DSGVO;
Transparente Beschreibung der Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung über die Webseite;
Einholung von Einwilligungserklärungen des Kunden für die Datenverarbeitung (soweit erforderlich);
Einsatz eines Cookie-Management-Tools zur Verwaltung von Einwilligungen und Widerrufen;
Einhaltung des Gebots der Datensparsamkeit.

Der Händler hat mindestens die folgenden Datensicherungsmaßnamen für den Betrieb der Webseite umgesetzt:

Einsatz eines sicheren SSL-Verschlüsselungsverfahrens für die Datenübertragung über die Webseite;
Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) mit einem Hosting-Unternehmen zur sicheren Speicherung der Webseite und der Kundendaten.

BIDEX Homepage

Bist du ein Fahrrad-Händler?

Informieren Sie sich jetzt! All-in-One. Alles, was Sie für eine perfekte Homepage brauchen.

Onlinekatalog inkl. Produktdaten
Werkstatt-Terminplaner
Beratungs-Terminplaner
CO2 Rechner

Mehr erfahren
BIDEX Homepage Laptop
BIDEX Homepage Laptop